Landesfischereigesetze -  Verstößt der Fischereischein gegen EU-Recht?

Max_Power

Profi-Petrijünger
Hallo,

ich stelle mir die Frage ob der Deutsche Fischereischein gegen EU-Recht verstößt?

In Deutschland benötigt man als Hobbyangler in fast jedem Bundesland einen Fischereischein, den man nur durch einen Vorbereitungskurs und eine Fischerprüfung erlangen kann. In den meisten anderen Ländern, insbesondere in den meisten EU- und in unseren Nachbarländern sind die rechtlichen Hürden bei weitem lockerer.

Zwar benötigt man auch in vielen EU-Ländern einen Angelschein bzw. ein ähnliches Dokument, jedoch kann dieses meist ohne Vorbereitungskurs und eine Fischerprüfung erworben werden. Es gibt in jedem Land unterschiedliche Regelungen diesbezüglich. Wie in Deutschland gibt es auch oft Unterschied in den einzelnen Regionen wie bei uns in den Bundesländern. Jedoch benötigt man für einen Angelschein meist lediglich einen Personalausweis und man muss eine Gebühr bezahlen.

Deshalb stelle ich die Frage ob der Deutsche Fischereischein bzw. die Landesfischereigesetze im Sinne der Gleichberechtigung nicht gegen EU-Recht verstößt. Es wäre schön wenn sich hier jemand zum Thema auskennt.

VG Max
 
Die EU existiert nun schon ein paar Jahre. Hast du schon mal davon gehört, dass irgendwer gegen Landesfischereigesetz vor einem EU Gerichtshof geklagt hat? Nicht? Dann mach den Anfang und du weißt es. Man man man, langsam reichts aber. Der eine kommt wegen der GEZ Gebühr nicht klar, der andere ist schlaflos wegen der Landesfischereigesetze. Das ist hier ein Angel- und kein Juraforum!
 
Genau langsam reicht es, dass sich ständig irgendjemand zu Wort meldet, obwohl er nichts, aber auch gar nichts zu sagen hat...!
Einfach mal die Finger still halten und nicht auf Antworten klicken! Mich interessiert das Thema auch nicht, aber es gibt sicher Leute die es interessiert und das ist auch gut so!
 
Ich schreibe hier ja im "Gesezte"-Bereich des Forums. Deshalb geht das schon klar… (PS: falls das Unterforum nicht passend ist, bitte verschieben, ich war mich nicht ganz sicher.)

Nur weil noch niemand dagegen geklagt hat, heißt es nicht dass das Gesetz so gültig ist. Viele Gesetze werden erst nach Jahren ihres Bestehens angefochten und dann ggfls. abgeändert od. abgeschafft.

Ich persönlich finde das Deutsche Fischereigesetz und den Fischereischein in Ordnung, aber meine persönliche Haltung dazu hat nichts mit meiner Frage zu tun.
 
In jedem Land wo man nur gegen Euros und Ausweis einen Fischereischein bekommt bleibt die Fachkenntnis auf der Strecke. Ich finde es gut so wie es bei uns gehandhabt wird. Wenn andere Länder nur den schnellen Euro sehen bitte, ich bin dafür das man auch halbwegs etwas von den Lebewesen versteht und weis die man an den Haken bekommen will.
 
Hallo !

Sehe das wie meine Vorgänger genauso . Das wäre ja genau das gleiche als wenn du für Euros und Ausweis den Führerschein bekommst , kannst du deshalb Autofahren ??? Nein
Wenn es Leute nicht gut finden wie es hier gehandhabt wird , dann sollen sie doch zum Angel in diese Länder gehen .
MfG
 
Deshalb stelle ich die Frage ob der Deutsche Fischereischein bzw. die Landesfischereigesetze im Sinne der Gleichberechtigung nicht gegen EU-Recht verstößt. Es wäre schön wenn sich hier jemand zum Thema auskennt.

Nein, tun sie nicht!

Wenn du dir die Zeit nehmen würdest und die einzelnen Fischereigesetze der Bundesländer durchliest, könntest du dir die Antwort eigentlich selbst geben.

Ich finde es nur Recht und Fair, daß man in Deutschland, egal in welchem Bundesland, eine Prüfung ablegen muß, beziehungsweise daß ausländische Fischereischeine welche dem bundeslandsgültigen Prüfungen/Gesetzen gleichzusetzen sind anerkannt werden.

Als nächstes kommt, ob das deutsche Jagdrecht nicht gegen EU-Recht verstößt, denn irgendwo in der EU oder sonstigen Ländern (Canada, USA, evtl Skandinavien) auf der Welt kann man sich auch dies käuflich erwerben ohne eine Prüfung abzulegen, die Jagd ist dann allerdings nur bis zu einer bestimmten Tiergröße, bzw Tierart erlaubt..
 
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Hallo !

Sehe das wie meine Vorgänger genauso . Das wäre ja genau das gleiche als wenn du für Euros und Ausweis den Führerschein bekommst , kannst du deshalb Autofahren ??? Nein
Wenn es Leute nicht gut finden wie es hier gehandhabt wird , dann sollen sie doch zum Angel in diese Länder gehen .
MfG

man kann in Polen einen (viel billigeren) Führerschein machen, der dann in Deutschland gültig ist.
 
man kann in Polen einen (viel billigeren) Führerschein machen, der dann in Deutschland gültig ist.
Auch nur mit Einschränkungen. Man sollte da schon ne Weile wohnen.

Ist mir längst bekannt, finde diese Regelung trotzdem nicht für richtig.
Wenn du diese Regelung kennst, dann solltest du auch nicht so pauschal sagen, dass man in allen BL eine Prüfung ablegen muss. So was kann immer wieder zu Irritationen führen. :prost
 
Wenn du diese Regelung kennst, dann solltest du auch nicht so pauschal sagen, dass man in allen BL eine Prüfung ablegen muss. So was kann immer wieder zu Irritationen führen.

Für den anderen Fischereischein in diesem BL wird eine Prüfung benötigt, also wird bis auf diese zwei Ausnahmen ( Friedfischpappe und Tourideckel) überall eine Prüfung benötigt.
 
Für den anderen Fischereischein in diesem BL wird eine Prüfung benötigt, also wird bis auf diese zwei Ausnahmen ( Friedfischpappe und Tourideckel) überall eine Prüfung benötigt.
Es gibt nur einen Fischereischein. Das andere ist lediglich eine Erlaubnis. Der Fischereischein braucht eine Prüfung. Da stimme ich dir zu.
egal in welchem Bundesland, eine Prüfung ablegen muß
Hier sprichst du pauschal davon, dass man eine Prüfung benötigt. Ohne überhaupt einen Fischereischein zu erwähnen. Da stimmte ich dir nicht zu.

Der Unterschied ist nur gering und irgendeiner wird sicher wieder mit den Augen rollen. Aber genau diese kleine Unterschied in der Formulierung macht den Unterschied bei uns im BL aus.
 
Ha bald gehen alle Klagen anstatt die fischer Prüfung zumachen.
Aber dann klage ich auch und zwar möchte ich meine Gebühr wieder zurück.

gleichberechtigung hier und da, irgendwann reichts aber auch.
aber desto trotz die Frage ist ja nicht unberechtigt.

wie wäre es mit Gleichberechtigung bei uns? Wir nehmen die 35 Stunden Woche aus Frankreich ;-)
 
Hallo Max,

ich finde die Frage durchaus berechtigt.
Klagen könnten allerdings nur nicht Deutsche Staatsangehörige. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass die Regelungen auch innerhalb der EU noch sehr unterschiedlich sind. Aufhänger könnte sein, dass ein EU Bürger vom Angeln in Deutschland genau dann ausgeschlossen würde, wenn er keinen deutschen Schein besitzt. Man stelle sich vor, EU Bürger dürfen nur dann auf deutschen Straßen fahren, wenn sie auch einen deutschen Führerschein haben...
Letztlich ist das so lange nicht unser Problem, so lange deutschen Staatsangehörigen das Angeln im EU Ausland nicht verwehrt wird mit dem Hinweis auf unsere Auflagen.

Aber welcher EU Bürger wird freiwillig nach Deutschland zum Angeln kommen? Unser Bürokratie- und Gesetzdschungel vergrätzt im Vorfeld alle Interessierten. Damit haben sich die Besitzstandwahrer wieder durchgesetzt - ein Hoch auf alle engstirnigen Egoisten!

Gruß Thorsten
 
Welcher Ausländer muss denn in DE eine Prüfung ablegen?

Gemäß LFischG NRW kann jeder, der nicht länger als ein Jahr in DE lebt einen Fischereischein bekommen, auch wenn er keine Prüfung abgelegt hat. Er muss nur einen Nachweis erbringen, dass er die notwendigen Kenntnisse hat. Da reicht eine Mitgliedschaft in einem Verein in seinem Herkunftsland aus. Dass er für die Ausstellung des FS und für die Fischereiabgabe zur Kasse gebeten wird, ist nicht ungerecht.
Das muss jeder deutsche Angler auch. In den meisten Ländern benötige ich eine staatliche Erlaubnis.

Wer möchte, kann es gerne einmal als Selbstversuch ohne Visakte an der Sandmaas in NL versuchen.

Dass keine Ausländer zum Fischen nach DE kommen, kann nur jemand behaupten, der noch nie am Wochenende in der Eifel war. Auf den Tageskartenstrecken 80% Niederländer.


Das deutsche System ist für einen Gastangler aus NL einfacher als das NL-Modell. Der kommt Anfang des Jahres über die Grenze in die nächstgelegene deutsche Gemeinde und holt seinen FS ab. Im Mai fährt er in die Eifel und löst einen Tagesschein.
Das halte ich nicht für bürokratisch und es sollte für den durchnittlichen Europäer machbar sein.

Das Gerede vom Verklagen und die ganze Aufregung hätte man sich sparen können, wenn mal einer ins Gesetz geschaut hätte.
 
Nur so als themenrelevante Info nebenbei: In Brandenburg kommen auch Polen zum angeln. Der Gewässerfonds des DAV ist eine sehr praktische Sache für unsere östlichen Nachbarn in den grenznahen Regionen. Kommt aber sicherlich auf die jeweiligen Gewässer an.
Die EU ist erst dann ein gerechtes Konstrukt wenn für alle dieselben Rechte und Pflichten gelten aber das ist ja nichtmal innerhalb Deutschlands der Fall, also wird das hier keiner zu seinen Lebzeiten erleben. Da kann man klagen wie man will, das wird immer eine Illusion bleiben. Wie sagen die Anwälte immer so schön: "Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge."
 
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