Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Wenn jemand auf Aal geht, tut er das um ihn zu essen. Bei Hecht, Karpfen, Zander etc. ist das früher auch der Fall gewesen.
Die Denkweise hat sich allerdings bei diesen Arten vom Speise- zum Sport- bzw. Trophäen Fisch gewandelt.
Beim Aal ist das (leider) noch nicht der Fall.
 
Sport und Trophäenfisch was für schlimme Worte. Als ob die Kreatur ne Tote Sache ist. Sry ich mag diese Wortwahl einfach nicht. Im Kern ist es aber so wie im Post vor meinem.
 
Laut Prof. Dr. Arlinghaus investieren nämlich insbesondere ausgewachsene kapitale Exemplare den Großteil ihrere Energie in die Reproduktion.
Das ist auch der Grund, warum das Modell des Entnahmefensters zunehmend auch in Deutschland diskutiert wird.
Prof. Dr. Arlinghaus sagt aber auch, dass das Zurücksetzen eines Fisches mit dem Ziel, diesen nochmal zu beangeln, von der Mehrheit der Gesellschaft abgelehnt wird. Wenn ich also in den Niederlanden jeden Barsch zurücksetze, wieso beangel ich sie dann noch? ;-) Wäre nicht allen Seiten eher Recht getan, wenn ich von 5 Barschen zwei mitnehme und den Rest zurücksetze? Nur allein die Begründung "Bestandsschutz" halte ich für scheinheilig, zumindest wenn man sich dafür auf Prof. Dr. Arlinghaus beruft. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche der 5 Barsche willst du denn zurück setzen? Die ersten drei oder die ersten zwei behalten und den Rest zurück? Oder alle im Netz bis zum Ende und dann aussortieren?
Da niemand am Anfang des Tages weiß, was er fängt, finde ich solche Aussagen nicht gerade... (keine Ahnung).
Kann nach dem ersten auch nichts mehr gehen! Auf dem Rückweg dann beim Fischhändler vorbei?

In Holland ist es übrigens an vielen Gewässern durch den Verband vorgeschrieben, "Catch and Release" zu betreiben, und zwar direkt nach dem Fang in das gleiche Gewässer. Ohne Ausnahme. Ohne Hältern. Kann man gut finden, oder auch nicht. Wenn ich allerdings mir dort eine Karte löse, akzeptiere ich damit auch die Bestimmungen. Somit entfällt für mich die Diskussionsgrundlage.

Entnahmefenster ist eine zweischneidige Sache, haben wir für den Hecht eingeführt. Heißt aber auch, das der Angeltag nach fünf Minuten zu Ende seien kann, wenn das passende Exemplar am Haken hängt. Also was nun? Abschlagen und gehen, obwohl man(n) sich die ganze Woche auf den Tag gefreut hat und auch sonst keine Zeit hat, Angelart ändern (wenn das Auto ein fahrender Angelladen ist)? Ist auch beim Kunstköder schwer, kann immer alles gehen.
Oder, wenn´s keiner sieht, schnell zurück setzen und den Tag retten. Womit wir wieder am Anfang sind.

Das Thema wird wohl noch lange hier aktuell sein
 
Hallo Stefan,
es ist mir durchaus bewusst, dass es unterschiedlichste Regeln fürs Angeln gibt. Das in den Niederlanden ganz viel C&R vorgeschrieben ist. Ich sage auch immer wieder, dass ich ganz gut mit den liberalen Angelregeln in meinem Bundesland leben kann. Auch wenn ich nicht alle so gut finde.. Ich bin aber mit keinester Weise darauf eingegangen, sondern darauf, dass Kas sich ein Zitat bzw. eine Aussage vom Herrn Prof. greift (und nicht die Regeln in NL) und mit dieser sein Verhalten begründet, welches er mit Sicherheit nicht ändern wird, wenn er in DE angelt. Dass er alle anderen Aussagen von Prof. Dr. Arlinghaus bewusst oder unbewusst, wissentlich oder unwissentlich ausblendet, dass finde ich etwas fade und einseitig. Auf mehr wollte ich den Leser nicht hinweisen, auf das einfach mal weiter gedacht wird als nur bis zum "der hat gesagt und der muss es ja wissen".
Über Regeln diskutiere ich selten bis gar nicht, es sei denn, ich stelle sie auf.
Gruß Dirk
 
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Hallo Dirk,

so ist das nun mal mit Zitaten. Wenn hier komplette Textpassagen wieder gegeben werden müssen, wird der Platz nicht reichen. Kas zitiert aus einer anderen Quelle von Arlinghaus als wie du. Wir können darüber trefflich debattieren, jeder sucht sich doch immer die passenden Passagen raus für seinen Standpunkt.
Du hast zum Bspl. angeführt, das das Zurücksetzen zum Wiederfang von der Mehrheit abgelehnt wird. Ein Zurücksetzen aus Bestandsschutz wird jedoch von der Mehrheit positiv wahr genommen, das hast du weg gelassen.
Egal....
Es ist schwer, in der Öffentlichkeit sein Hobby positiv darzustellen bei Nichtanglern. Meistens erntet man doch Unverständnis, wenn Mann erzählt, das der Fang des Tages wieder zurück durfte. Da sind solche Argumente nun mal willkommen. Ob damit aber jeder aus "Bestandsschutz" zurück muß, da gehe ich mit dir konform, das ist zu einfach gedacht.
Jedoch mit dem Gegenteil, gemäß deut. Gesetz (was auch gerne von Anglern benutzt wird) alles über die Klinge springen zu lassen, kann ich mich auch nicht anfreunden.

Also wat nu?? Welches Verhalten ist richtig?

Wir brauchen Leute wie Prof. Dr. Arlinghaus, welche mit gesicherten Erkenntnissen der breiten Bevölkerung den Sinn oder Unsinn des Angelns näher bringen.
Auch wenn´s für uns Angler manchmal weh tut, man(n) auch mal sein eigenes Handeln und Verhalten dahin gehend reflektieren muß, ist das immer noch besser als irgendwann ganz darauf zu verzichten, ans Wasser zu kommen. Das mal unabhängig von dem oben geschriebenen

Gruß, Stefan
 
Moin Stefan,
mag sein, dass ich diese Aussage nicht erwähnte, aber man kann ja lesen. Deshalb verlinke ich ja auch solche Texte, damit Jedermann den vollständigen Text lesen kann.
Auf den Einwand, dass Prof. Arlinghaus auch erwähnt, dass Zurücksetzen akzeptierter ist, müßte dann nicht aber auch beim Lesenden logischerweise die Frage auftauchen, wieso geht der Bestandsschützer angeln, wenn er nur den Bestand schützen will? Wäre es denn nicht die Spitze des Bestandsschutzes, wenn er dann freiwillig gar nicht mehr angeln geht und den Fisch in seinem Element und somit in Ruhe läßt? Müßte nicht eine derartige Frage beim Leser zwangsläufig dazu führen, dass er das reine Bestandsschutzangeln ablehnt?
Gruß Dirk
 
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Hallo Dirk,

wenn man es nur auf den Begriff Bestandschutz reduziert und alles andere hier erst mal ausblendet, wirst du hier in dieser Runde von Lesern (allesamt ja auch Angler) sicher Zustimmung bekommen. Auch ich bin da auf deiner Seite, das diese Argumentation gerade hier mit dem Background Schwächen hat.
Angeln ist nun mal mehr.

Draußen in der freien Wildbahn beim zufällig vorbeikommenden Spaziergänger, der das Zurücksetzen mitbekommt, kommt dieses Argument aber gut und auch "sinnvoll" an. Er kann in dem Moment das Gegenteil nun mal nicht beweisen, ohne den, sagen wir mal See schlagartig leer zu pumpen und den Bestand zu prüfen. (wenn er überhaupt weiß, das Fisch nicht eckig ist:))

Sollte er aber den gleichen Angler über einen längeren Zeitraum dabei immer wieder treffen, wird er sich sicherlich der von dir gestellten These anschließen.
(Tipp: einfach den Haken weglassen, dann kann man noch angeln gehen und schont doch den Bestand:lach).

Gruß Stefan
 
Nachfolgende Meinung von Matze Koch hab ich bei Youtube unter Matze Kochs Video Matzes Mätzchen 01 - 2017, welches Flossenjäger auch in dieses Forum verlinkt hat, gefunden. Sie ist derzeit keine 24h alt.

Wie heißt es so schön: "Fisch&Fang Abonnenten wissen mehr!" gelle? :-) ;-)

Ich habe in der Ausgabe 8/2015 einen Karpfenfilm mit Kumpel Bernd veröffentlich, wo wir in einem deutschen Gewässer - einem Hafen - angeln. Einen großen Fisch setzen wir am Ende vor laufender Kamera zurück. Das Ganze sogar im Auftrag des Angelsportvereins Leer. Zitat: "Zeigt ruhig mal, dass es bei uns erwünscht ist, große oder laichschwere Fische zurückzusetzen, weil die wichtig für den Bestand sind!" Das ewige Gejammer "darf man das denn in Deutschland" entbehrt jeder Grundlage, und die Fisch&Fang hat darüber auch schon wiederholt berichtet! Zudem das unsere holländischen Nachbarn auch schwer verunsichert, wenn wir behaupten: Alles muss getötet werden! Muss es nicht. Dies Gerücht kursiert nämlich in ganz Holland.
Catch&Release ist nicht PER SE verboten in Deutschland. Verboten ist es angeln zu gehen mit dem Vorsatz: "Ich schmeiß eh alles wieder rein!" - Verboten ist NICHT einen Fisch zurückzusetzen, der nicht der Zielfisch ist (z.B. Brassen beim Aalansitz) oder einen Fisch der zu klein ist (unter Mindestmaß!) oder zu kapital oder laichschwer ist, und darum wichtig für den Bestand.
Jetzt werden sicher einige einwenden: Aber unser VEREIN (zu unterscheiden vom Gesetzgeber!) schreibt es vor alle maßigen Fische zu entnehmen. Dann handelt nach meiner Überzeugung, und nach Rücksprache mit Anwälten, dieser Verein gegen den Tierschutzgedanken. Nach dem Tierschutzgesetz ist nämlich im ZWEIFEL dem Leben der Vorzug zu geben. Und wenn ein Verein dem Aalangler vorschreibt alle Brassen zu töten, sollte er mal über seine fragwürdige Intention nachdenken, die oft nur der Faulheit entspringt, sich mit der nicht ganz einfachen Gesetzeslage auseinanderzusetzen. Und noch ein Schlusssatz: Noch kein Angler wurde in Deutschland verurteilt, weil er einen Fisch zurücksetzte. Zu Urteilen kam es nur, wenn Fische zu lange aus dem Wasser gehalten und übermäßig lange fotografiert wurden.
 
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Hier gibt es Vereine die es sogar vorschreiben. Karpfen ab 70cm Größe, müssen zurück gesetzt werden.
Bei Stören ist die Größe egal, muss alles zurück.
Kann man sehen wie man will.
 
Wie ist es den beim Privat See? Darf man da C&R oder nicht?
Darf ein Pächter C&R anbieten?

Gruß Michi



Fakt ist das die Vorgaben bezüglich Schonmaße und Schonzeiten aus dem jeweiligen Landesfischereigesetzt auch an rpivaten Gewässern verbindlich sind, können aber im Sinne der Hege verlängert werden. So das z.B. die Schonmaßvorgabe aus dem Gesetzt von 40cm auf 60cm angehoben wird, und auch ein Höchstmaß (wieder im Sinne der Bestandhege) kann ohne weiteres eingeführt werden. Gibt hierzu genug Beispiele im ganzen Land. Im Extremen kannst du also ohne weiteres ein Entnahmefenste zw. 60 und 61cm einführen.

Reines C&R anzubieten ist in der heutigen Zeit schwierig, da dann kein vernünftiger Grund mehr vorliegt, dieser aber laut Tierschutzgesetzt erforderlich ist beziehungsweise das angeln letztendlich Rechtfertigt (Spass ist kein vernünftiger Grund im Sinne der Rechtssprechung).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbot-von-trophaeenfischen-rechtmaessig_066302.html

Jetzt die Frage worauf beziehst du dich, willst du kommerziell was aufbauen eventuell mit entsprechender Werbung etc. oder hast du eventuell mit ein paar Freunden einen Teich gepachtet und nutzt den vorwiegend selbst?
Im letzteren Fall würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen da du als Pächter den Gewässerzustand und die notwendigen Bestandsmaßnahmen besser einschätzen kannst als irgendein daher gelaufenener Kläger. Wichtig ist das die Begründung im zweifelsfrei sachgemäß erfolgt.

Im ersteren Fall wird es schwieriger, hier würde ich dir den Kontakt zu Mitbewerbern empfehlen, sehr kompetent ist bei dieser Thematik u.a. Sebastian von den Mürtzfischern.
 
Zur Belebung der Diskussion weise ich auf meinen Beitrag hin:

C&R nach wie vor ein heißes Thema. In der neuen Info-Zeitschrift des Rheinischen Fischereiverbandes wurde mein juristischer Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. In diesem Artikel vertrete ich die Auffassung, dass C&R in den allermeisten Bundesländern keinen Verstoß gegen §17 TierSchG darstellt, weil der "vernünftige Grund" nicht erst im Verzehr der Fische zu sehen ist, sondern bereits im jeweiligen LFischG liegt. Der Artikel befindet sich in der Info-Zeitschrift auf den Seiten 11-15. Die Info-Zeitschrift des Rheinischen Fischereiverbandes steht unter dem nachfolgenden Link zum Download zur Verfügung.

http://www.rhfv.de/uploads/media/RhFV-Info_2017-2_web.pdf
 
Ist man in diesem Forum wirklich noch nicht weiter gekommen? Die Zeit und der Zeitgeist laufen an euch vorbei. Ich war ein gutes Jahr nicht hier, hab nichts verpasst.
 
Ist man in diesem Forum wirklich noch nicht weiter gekommen? Die Zeit und der Zeitgeist laufen an euch vorbei. Ich war ein gutes Jahr nicht hier, hab nichts verpasst.

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Fliege 2
 
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Das Video war Anlass hier mal wieder vorbei zu schauen. Nur habe ich exakt das was Arlinghaus saqt hier bereits vor Jahren geschieben. Ich habe keine positiven Erinnerungen an die Kommentare die dies bekam. Aber immerhin ist der Fürstenwalder gesperrt. Ein deutlicher Fortschritt.
 
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