Naturschutz -  Angeln im Naturschutz erlaubt?

amgstyle

Petrijünger
Hallo,
ich besitze einen gültigen Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein von den Stadtwerken in meiner Nähe dort ist eine Karte mit Skizze der Stellen an denen ich angeln darf. Jetzt wollt ich mal fürs kommende Jahr schonmal nen schönen Platz suchen. An einer Stelle die mir zusagt steht jetzt ein Schild.Genau diese Stelle wo das Schild steht darf ich Laut Fischereierlaubnisschein beangeln. Darf ich oder darf ich nicht? Das Schild ist uralt und der Schein aktuell 2015/2016.

bin für jede hilfreiche Antwort Dankbar.
NSG Bahnwald.JPGIMG_0323.JPG



Gruss
Amgstyle
 

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Da wirst du wohl direkt beim Fischereiberechtigten, also dem, der Dir den Erlaubnisschein ausgestellt hat, nachfragen müssen.
Ich würde dort definitiv nicht angeln, da ich dem vorprogrammierten Ärger gern aus dem Weg gehe.
Petri
 
Ein Naturschutzgebiet hat zunächst einmal nicht automatisch ein Angelverbot zur Folge. Das kommt immer auf den Schutzzweck an. Wenn dort ein alter Eichenwald geschont wird, spricht ja nichts gegen das Angeln. Je nach Schutzzweck werden dann Verbote verhängt. Das kann z. B. sein, Betreten verboten, Verlassen der Wege verboten usw. Das muss aber durch Zusatzschilder erkennbar sein. Ein Naturschutzgebiet hat daher mit Angelverbot erst mal nichts zu tun.
Wenn du gültige Papiere hast, die Bestimmungen des Erlaubnisscheines einhälst, spricht nichts dagegen, dort zu fischen.

Nur wenn Zusatzschilder z.B. das Betreten verbieten, würde ich bei der Kartenausgabestelle einmal zur Sicherheit nachfragen.
 
Danke für die Antworten. Auf dem Schild steht ja extra das nicht geangelt werden soll. Das macht mich so stutzig.

Gruß
Amgstyle
 
Allein das Vorhandensein des Schildes sagt nicht, dass du da nicht angeln darfst. Schilder werden immer da aufgestellt, wo jemand lang kommt. Man geht also davon aus, dass der Weg, den du benutzt hast, benutzt und das Schild, dass man sich in einem NSG befindet, gesehen wird. Entscheidend sollte für dich deine Erlaubniskarte sein, auf der eingezeichnet ist, wo du angeln darfst. Wenn du sicher gehen willst, setze dich doch mal mit dem Landesamt Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW in Verbindung, die müssen offizielle Karten haben, wo die Angelstellen genau eingezeichnet sind.
 
An einer Stelle die mir zusagt steht jetzt ein Schild.

Das Schild ist uralt und der Schein aktuell 2015/2016.
Du schreibst es doch selbst.
Es steht ein Schild dort auf dem sogar das eingezeichnete Gewässer ist und auf dem Schild steht "nicht angeln".
Egal wie alt das Schild ist, du kannst nicht wissen ob es noch gilt oder nicht.
Würde daher erstmal dort nicht angeln und mich bei der Kartenausgabestelle informieren - wenn, dann schriftlich geben lassen, dass man dort angeln darf.

Dort sind Tiere "heimisch" die wohl dort auch brüten - es wird doch noch andere tolle Angelstellen an deinem Gewässer geben.

Du müsstest aber auch bei deinem Landesfischereiverband (auf der Webseite) Infos zu Naturschutzgebieten bekommen.
Ansonsten würde ich die kontaktieren.
 
Nachgeschaut habe ich auf der Seite schon es ist das Gebiet UN-028 dort steht nichts über das Angeln. Habe jetzt beiden Kontakten auf der Seite eine Anfrage gestellt wobei einer bis April nicht erreichbar ist. Ich werde berichten sobald ich eine Antwort habe.

Gruß
Amgstyle
 
Hallo !
Diese Bestimmungen , also den gekennzeichneten Weg nicht verlassen oder nicht Angeln gelten für das Rot umrandete Gebiet . Daran sollte man sich halten , auch wenn dies Schild schon älter ist und auf deinem Angelschein nichts davon steht , würde ich das angeln dort erstmal unterlassen . Solltest du doch widerechtlich dort Angeln und man erwischt dich droht der Entzug der Angelpapiere .
So wie du das oben beschreibst , stand dies Schild früher nicht dort . Das kann bedeuten das irgendjemand das Schild , aus dummheit , entsorgt hat oder die Gemeinde hat dies Schild von einer anderen Stelle jetzt dort aufgestellt .
Wenn du nicht weißt wie du dich nun verhalten sollst , frage bei der Kartenausgabestelle , einen ansässigen Angelverein oder im Rathaus bzw. bei der Gemeind nach und lass es dir schriftlich geben . Sollte es zu einem Streitfall kommen bist du damit auf der sicheren Seite .

MfG

PS : Du schreibst du warst schon auf der Seite http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/UN_028 .
Gut dann geh mal auf den Reiter mit der Bezeichnung " Schutzziele , Gefährdung und Massnahmen " und lies dort den Punkt Gefährdung , dort steht in der Aufgliederung der Punkt Freizeitaktivitäten zu welcher ja auch das Angeln gehört . Und wenn ich mir das alles mal so durchlese , würde ich mir lieber ein anderes Gewässer suchen . Denn für alles andere als dem Weg gilt ein Betretungsverbot .

MfG nochmal
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube du meinst die Ruhrstrecke die von den Stadtwerken Dortmund ausgegeben wird, oder ? Mein Onkel hatte dort immer die Jahreskarten und ja, er durfte dort im NSG angeln.
 
Vieleicht hat nen Angelkollege deine Stelle auch für gut befunden und sich das Plätzchen so reserviert, möglich ist alles, bei dir hats gewirkt.:augen
 
, dort steht in der Aufgliederung der Punkt Freizeitaktivitäten zu welcher ja auch das Angeln gehört . MfG nochmal
Dort steht eingeschränkte Freizeitaktivitäten, was jedoch das angeln nicht zwingend verbietet. Der Tiefersee bei Ranzig (Beeskow) liegt z.B. im NSG Spreewiesen südl. Beeskow(höchste FFH Einstufung), dort darf nicht am gesamten See, jedoch an einigen Stellen am See geangelt werden.
 
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Dort steht eingeschränkte Freizeitaktivitäten, was jedoch das angeln nicht zwingend verbietet. Der Tiefersee bei Ranzig (Beeskow) liegt z.B. im NSG Spreewiesen südl. Beeskow(höchste FFH Einstufung), dort darf nicht am gesamten See, jedoch an einigen Stellen am See geangelt werden.

Das ist es was dort steht :
Schutzziele:Erhalt und Verbesserung der reich strukturierten Waldgebiete mit
zahlreichen Bombentrichtern (Kleingewaesser) sowie des Stausees
mit herausragender ornithologischer Bedeutung
Gefährdungen:
  • Entwaesserung, Wasserentnahme, Wasserregime
  • Freizeitaktivitaeten
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • nicht einheimische Arten
  • nicht einheimische Gehoelze (FW)
Maßnahmen:

  • Altholz erhalten
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • Gruenland anlegen, wiederherstellen
  • keine Entwaesserung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Pflege von Hecken

  • Totholz erhalten
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Vermeidung Eutrophierung

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[/tbody>

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Und wo steht dort was von eingeschränkte Freizeitaktivität ??? Also ich kann ganz gut Deutsch lesen und schreiben .
MfG

PS : Die Beschränkung der Freizeitaktivitäten deuten ja darauf hin wenn man das Schild , welches der TE eingestellt hat mal richtig lesen würde , wo steht nicht Angeln .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und? Erstens weiß ich, wo der Teich ist, ich hab ja nicht umsonst den Link zum Ministerium von NRW rausgesucht, zweitens steht da nirgends, dass das angeln verboten ist. Und 3.) war der Tiefersee nur ein Beispiel.
 
Ja und? Erstens weiß ich, wo der Teich ist, ich hab ja nicht umsonst den Link zum Ministerium von NRW rausgesucht, zweitens steht da nirgends, dass das angeln verboten ist. Und 3.) war der Tiefersee nur ein Beispiel.

Schau dir doch mal den ersten Tread an , den amgstyle hier eröffnet hat , und dort sind zwei Bildchen drin die du auch mal anklicken solltest damit sie vergrößert werden . Auf dem einem Bild siehst du dann das dort steht " nicht Angeln " .
Das heiß für normal denkende Leute das man dort nicht Angeln soll bzw. darf .

MfG
 
Hab ich gemacht und auch gesehen. Ebenso schreibt der TE aber, dass in seinem Schein von 2015/ 2016 das angeln dort an einigen Stellen erlaubt ist. Deswegen sollte er sich ja noch mal eine Meinung aus dem Ministerium holen, denn das Schild könnte ja tatsächlich überholt sein. Die im Ministerium sollten es genau wissen.
 
Genau das ist es , was ich geschrieben habe . Ab zum Rathaus oder zur Gemeindeverwaltung und nachfragen . Bitte alles schriftlich geben lassen , weil im Falle eines Rechtstreites bist du dann abgesichert .
Mehr schreibe ich dazu nicht .
MfG
 
Danke für die vielen Meinungen da diese jedoch auseinander fallen werd ich mir mehr Informationen einholen müssen.

Ja jimminy32 du hast vollkommen recht, aber der Zwiespalt besteht darin das die Fischereierlaubnis von den Wasserwerken mir das Angeln dort erlaubt.

@Andree68 ja das ist die Ruhrstrecke mit der Erlaubnis der DEW21. Hat dein Onkel was schriftlich gehabt um drauf hinzuweisen bei einem Streitfall? Wäre sehr nett wenn du Ihn mal fragen könntest und mir das dann ggf. per PN zukommen lassen kannst.
image.jpg

Gruß
Amgstyle
 
Das geht leider nicht mehr, er ist schon über die Wupper zum angeln gefahren :( Aber ein Anruf bei der DEW 21 sollte dir da helfen, Lass dir einfach die Wasserwirtschaft geben.
 
Wenn das fragliche Gewässer in NRW liegt, lasst die LANUV mal in Ruhe arbeiten. Dein Ansprechpartner ist die untere Landschaftsbehörde in deinem Landkreis, bzw deiner Stadt. Die machen den ganzen Tag nichts anderes. Dort liegen mit Sicherheit alle notwendigen Unterlagen vor. Dann hast du auch eine verlässliche Auskunft.
 
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