Neueinsteiger -  Fischereischein im Oktober...Angelkarte?

Mathias_K

Petrijünger
Hallo werte Anglergemeinde =)

Ich werde mit meinem Angelfreund in der nächsten Woche die Fischereischein-Prüfung ablegen und diese höchst wahrscheinlich auch erfolgreich.

Jetzt haben wir natürlich das Problem, dass wir gerne eine DAV-Karte kaufen würden, jedoch nicht sicher sind, wie es um die Gültigkeit dieser Karte steht!

Gilt die DAV-Karte vom 01.01. - 31.12. oder ein Jahr lang nach dem Erwerb?

mfG Emze :angler:
 
Hallo werte Anglergemeinde =)

Ich werde mit meinem Angelfreund in der nächsten Woche die Fischereischein-Prüfung ablegen und diese höchst wahrscheinlich auch erfolgreich.

Jetzt haben wir natürlich das Problem, dass wir gerne eine DAV-Karte kaufen würden, jedoch nicht sicher sind, wie es um die Gültigkeit dieser Karte steht!

Gilt die DAV-Karte vom 01.01. - 31.12. oder ein Jahr lang nach dem Erwerb?

mfG Emze :angler:

Hallo !
Leider schleckte neuigkeiten . Die DAV-Marke gild vom 01.01.bis 31.12 ein ganze Jahr . Somit bist du erst einmal auf Tages-, Wochen- oder Monatskarten angewiesen .

MfG
 
Okay, dann haben sich meine Vermutungen bestätigt! Danke für die schnelle Info, ich hatte leider nichts über die Suche oder die offizielle Homepage des DAV gefunden.

Schönen Abend noch!
 
In der Angelfischerei hat meisten alles vom 1.1 - 31.12 gueltigkeit.

Scheine, Vereinszugehoerigkeit, Gastkarten, etc.
Daher haben, vielerorts, Jahres karten zwei Preise: Fuer das ganze Jahr u. ab Juli. Gueltig dann bis 31 Dez.
 
Also wenn du öfter und vielleicht auch nachts gehst, nimm die Jahreskarte...musst du dir mal ausrechnen!
 
In der Angelfischerei hat meisten alles vom 1.1 - 31.12 gueltigkeit.

Scheine, Vereinszugehoerigkeit, Gastkarten, etc.
Daher haben, vielerorts, Jahres karten zwei Preise: Fuer das ganze Jahr u. ab Juli. Gueltig dann bis 31 Dez.

Hallo !
Also in Berlin , Brandenburg und alles was nach Norden und Nordosten von Berlin geht gibt es diese zwei Preiseregelung nicht . Denke mal das ist wieder so in der Südlichen Gegend von Deutschland .
Wäre aber besser , weil ja viele ihre Prüfungen erst im Sommer ablegen .

MfG

P.S. @ emze : Sorry , hab mich wohl falsch ausgedrückt . Wenn du natürlich im Oktober , November und Dezember soviel angeln gehen möchtest , so das der Tageskartenbedarf im Preis erheblich höher ausfällt als wie die Jahreskarte kostet , dann solltest du überlegen ob du dir nicht doch die Jahreskarte kaufst . Nur wer weiß schon genau wie oft er in einem Monat am Wasser ist im vorraus :nixweiss:;) .

MfG
 
Ich werde mit meinem Angelfreund in der nächsten Woche die Fischereischein-Prüfung ablegen und diese höchst wahrscheinlich auch erfolgreich.

Hallo,


es gibt die Möglichkeit 2015 Mitglied in einem Verein im LAVB zu werden und eine Angelberechtigung für Okt-Dez. 2014 für 25 € zu erwerben. Das ist mit deinem neuen Verein abzustimmen.

In meinem Verein ist das durchaus gängig.

Petri

Wolfgang
 
Hallo miteinander!

Da ich keinen neuen Thread eröffnen wollte hier mal eine Zwischenfrage.

Ich besitzen nun für dieses Jahr bereits einen DAV-Schein (Brandenburg) und wollte daher wissen ob ich AUSSCHLIESSLICH nur in DAV-Gewässern angeln darf oder ob ich auch noch im Spreewald bspw. angeln darf. Dort wo halt keine DAV-Gewässer sind.

Ich bin der Meinung man darf das nicht, hab jedoch von meinem Anglerkollegen etwas anderes gehört. Der meint nämlich dass das trotzdem geht.
Klärt mich auf wer Recht hat und möge die Kiste Bier der Wette an mich gehen. :prost

Gruß Emze
 
Hallo miteinander!

Da ich keinen neuen Thread eröffnen wollte hier mal eine Zwischenfrage.

Ich besitzen nun für dieses Jahr bereits einen DAV-Schein (Brandenburg) und wollte daher wissen ob ich AUSSCHLIESSLICH nur in DAV-Gewässern angeln darf oder ob ich auch noch im Spreewald bspw. angeln darf. Dort wo halt keine DAV-Gewässer sind.

Ich bin der Meinung man darf das nicht, hab jedoch von meinem Anglerkollegen etwas anderes gehört. Der meint nämlich dass das trotzdem geht.
Klärt mich auf wer Recht hat und möge die Kiste Bier der Wette an mich gehen. :prost

Gruß Emze

Selbstverständlich darfst du auch an anderen Gewässern angeln, natürlich nur nachdem du eine für diese Gewässer gültige Erlaubnis erworben hast.

Es spricht ja nichts dagegen, mehrere Erlaubnisscheine in der Tasche zu tragen. In den meisten Bundesländern ein völlig normaler Zustand.
 
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