Landesfischereigesetze -  "Friedfischschein" Sachsen-Anhalt

...also doch nicht so fortschrittlich wie in Brandenburg.Für mich eher Kuddelmuddel.Gruß Jörg
Ich weiß nicht so recht.. bei diesem "Gespräch" wird es sich wohl eher um eine Fragestunde handeln, in der der angehende Angler ein erstes und letztes Mal dafür sensibilisiert werden könnte, wie er sich in der Natur, am Wasser und im Umgang mit dem Fisch zu verhalten hat. Natürlich anhängig davon, wie ernst derjenige, der das Gespräch mit ihm führt, nimmt.
Bei uns legst du 12€/ Jahr Fischereiabgabe auf den Tisch des Bürgerbüros und dann kannst du durch den Uferbewuchs latschen.. und so sehen manche See-, Fluss- und Kanalufer auch aus.
 
Bei uns legst du 12€/ Jahr Fischereiabgabe auf den Tisch des Bürgerbüros und dann kannst du durch den Uferbewuchs latschen.. und so sehen manche See-, Fluss- und Kanalufer auch aus.

dieses Problem wird weder eine Fragestunde noch die schärfste Prüfung lösen.
Ein paar,, hinter die Löffel'' bei Mißachtung der Bestimmungen dagegen schon. :)


Gruß Jörg
 
dieses Problem wird weder eine Fragestunde noch die schärfste Prüfung lösen. Gruß Jörg
Ich hab eben eine Wette gewonnen.. nämlich, dass ich genau diese Antwort von dir bekomme.. :augen
bei diesem "Gespräch" wird es sich wohl eher um eine Fragestunde handeln, in der der angehende Angler ein erstes und letztes Mal dafür sensibilisiert werden könnte, wie er sich in der Natur, am Wasser und im Umgang mit dem Fisch zu verhalten hat.
Ich wollte einfach nur sagen, dass man in Sachsen- Anhalt sich die Chance offen lässt, dem Jungangler was zu sagen, bevor er das erste Mal ans Wasser geht. Das eine Fischereiprüfung nicht das Allheilmittel ist, weiß ich selber...
 
für mich klingt die Anhaltiner Lösung wie unausgegorener Käse.Ebenso die Beschränkung auf Friedfische.
So braucht man für Raubfisch ja weiterhin die Prüfung(wie auch in BB).Diese Logik müßte mir mal einer erklären.

Ich hab eben eine Wette gewonnen.. nämlich, dass ich genau diese Antwort von dir bekomme.. :augen

wer hat verloren? :)


Gruß Jörg
 
für mich ist beides unausgegorener Mist wenn jemand glaubt das jetzt alle schwarzangelnden Mitbürger zum Amt rennen steht er auf einem dünnen morschen Brett
 
für mich klingt die Anhaltiner Lösung wie unausgegorener Käse.Ebenso die Beschränkung auf Friedfische. So braucht man für Raubfisch ja weiterhin die Prüfung(wie auch in BB).Diese Logik müßte mir mal einer erklären.:)Gruß Jörg
Stimmt, beide Lösungen sind, zumindest in meinen Augen, fürn Orkus. Aber die winzigkleine Hürde die da S-H aufbaut, sagt mir, dass man da das Problem Natur-Fisch-Mensch noch im Augenwinkel hat. Währendessen man in Brandenburg darauf vertraut, dass der Mensch sich freiwilig richtig verhält und sich selbstständig informiert. Wie gut das klappt, zeigt mir das Verhältnis Schulungs/Prüfungspflicht für Führerscheine zu besoffene Autofahrer. (Für die, die das jetzt nicht verstanden haben: Da steht als Ergebnis keine Null, trotz Prüfungspflicht.)
wer hat verloren?
Ein Optimist. ;-)
 
Dirk, du willst doch niemandem hier verklickern das einer mit Prüfung weit besser ist.
Die Prüfung in Brandenburg ist ein Witz :hahaha:
Ich behaupte sogar, jeder der ein wenig überlegt, schafft die ungeübt.

Beispiel;
Die Frau/Freundin meines besten Freundes, hat sich letzte Woche Montag zur Prüfung angemeldet. Donnerstag war Prüfung, sie hat auf Schlag bestanden.

Frag diese Leute mal wie eine Angel aufgebaut wird, wie Knoten gemacht werden, wie man Fische tötet/versorgt......ich glaube da habe ich mehr Ahnung vom stricken, wie diese "Neuangler" mit Zeugnis von der ganzen angelei :)
 
http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=58322

Ganz interessant sind für mich auch die anderen Änderungen in der Fischereiordnung. So heißt es:

Änderungen bei Fangverboten (Paragraph 2), Schonzeiten (Paragraph 3) und Mindestmaße (Paragraph 4)
Schonzeit und Mindestmaß beim Wels und Fangverbot bei der Fährte werden aufgehoben. Für Lachs und Meerforelle gilt ab sofort ein generelles Fangverbot. Für den Aal wird das Mindestmaß auf 50 cm erhöht.

Ich vermute mal, daß hier die Zährte gemeint ist (und nicht die Fährte). :grins Ganz verstehen kann ich diese Aufhebung bei der Zährte nicht, denn hier gab es jahrelang ein Fangverbot für die Zährte. Ich glaube, daß die Zährte immer noch in Sachsen-Anhalt sehr sehr selten ist. Die Fänge der Zährte seit 27 Jahren bei mir in Sachsen-Anhalt kann ich gerademal an einer Hand abzählen.
Gut finde ich die Aufhebung der Schonzeit und das Mindestmaß für den Wels.

Frage: Wenn diese Änderungen in der Fischereiordnung von Sachsen-Anhalt festgeschrieben sind, muß der LAV Sachsen-Anhalt (DAV) diese 1:1 übernehmen, oder kann er weiterhin besondere Schonzeiten, Mindestmaße, und Fangverbote abweichend zur Fischereiordnung beibehalten?
 
Öhm, ich vermute mal, er kann Mindestmaßerhöhungen und Schonzeitverlängerungen nicht ablehnen, da Gesetzeskraft vorliegt, müsste aber das Recht haben, bei Verkürzung/ Aufhebung des Mindestmaß bzw, der Schonzeit die alten Maße und Zeiten beizubehalten, zumindest an den Gewässern, wo er Eigentümer ist oder die Fischereirechte hat.
@ Bollmann, wie wäre das bei uns im Land?
 
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