DAFV - Zufahrtsberechtigungen für DAV-Gewässer

Thomas II

Neuer Petrijünger
Hallo Kollegen,

in letzter Zeit ist verschiedentlich die Frage aufgetaucht, was denn nun mit den angekündigten Zufahrtsberechtigungen für DAV-Gewässer sei.

Zur Klärung habe ich soeben mit dem DAV LAV Brandenburg telefoniert und mir die nötigen Informationen verschafft.

Es gibt Gutes zu vermelden:

1) Die Regelung ist kurz vor Vertragsabschluss, d.h.: es gibt die Zufahrtsberechtigungen noch nicht.

Was daran 'gut' sein soll, werdet ihr euch jetzt sicher fragen? ...Folgendes:

2) Ihr könnt jetzt schon an die Gewässer heranfahren, denn es existiert bereits ein 'gentleman agreement': das Heranfahren an die Gewässer wird toleriert.

Allerdings sind 2-3 Dinge dabei zu berücksichtigen:

- toleriert wird das Heranfahren dann, wenn ihr zur Heranfahrt einen Landeswald durchquert (es darf also kein Privatwald sein, dort ist der Besitzer der 'Wegerechtsinhaber')
- ihr müsst auf Nachfrage euren DAV-Ausweis vorlegen können (dazu solltet ihr eh' immer instande sein ;)

Sollten euch Schranken die Heranfahrt verwehren, gibt es wieder 2 Möglichkeiten:

1) durchquert der Weg Landeswald, ist für das Durchquerungsrecht die Revierförsterei zuständig. Diese stellen auf Anfrage auch unbürokratisch Sondergenehmigungen für unsere älteren oder beim Gehen eingeschränkten Kollegen aus...

2) durchquert der Weg Privatgelände, lässt sich die Zufahrtsberechtigung nur über den Besitzer erringen. Der kann zu eurem Wunsch aber 'ja' oder 'nein' sagen bzw. beliebig hohe oder niedrige Gebühren für dieses Recht erheben.


Zum Abschluss noch ein Hinweis: die Information wurde von vom LAV an die entsprechenden Kreisverbände übertragen, eine Publikation in den Verbandsorganen erfolgte jedoch nicht, da es sich ja um ein inoffizielles gentleman-agreement zwischen Landesverbänden und Landesregierungen handelt.

Das heißt aber nichts weiter als: was irgendwann einmal Gebühr kosten soll, ist jetzt noch kostenfrei zu haben...und das ist doch eine gute Nachricht, oder?

Bitte verifiziert die beschriebene Regelung durch einen kurzen Anruf bei eurem Landesanglerverband und hinterlasst hier einen kurzen Vermerk ... dann wissen wir auch, ob für irgendein Bundesland ggf. abweichende Regelungen gelten...


Gruß, Thomas
 
Hallo Thomsen! Nun bist Du mit dem Bericht mir zuvorgekommen.Ich habe heute auch mit dem LVB-Brandenburg ein längeres Telefonat gehabt und kann Deiner Darstellung nur beipflichten.Es wurde mir genau das gleiche gesagt.Allerdings muß ich noch eins Richtig stellen.Für den LVB-Brandenburg gibt es keine Mail-Adresse.
 
Walter Schroeder schrieb:
Hallo Thomsen! Allerdings muß ich noch eins Richtig stellen.Für den LVB-Brandenburg gibt es keine Mail-Adresse.

Das weiß ich, Walter ... deshalb habe ich heute für Dich dort angerufen, nachdem ich Dir gestern den Link zur Seite gegeben habe und auf der Seite dann erstaunlicherweise keine Mailadressen aufgeführt waren ;)


Thomas
 
Hallo Thomas
In weiten Teilen Brandenburgs gilt diese Reglung leider schon seit dem letzten Jahr.Für 10 Euro muß man für das Gewässer was man anfahren möchte eine Durchfahrtsgenemigung beantragen bei der zuständigen Revierförsterei und diese ist dann gültig für das ganze Jahr,allerdings Pkw und Gewässerbezogen.In den meisten Fällen ist auf den Anfahrtswegen zum Gewässer ein Schriftstück angebracht worauf sämmtliche Informationen nachzulesen sind.Im letzten Jahr hatten wir schon Probleme wenn der Revierförster uns gesehen hat und wir Unschuld geheuchelt haben.Allerdings wie von Dir erwähnt war man noch tollerant obwohl wir uns gewundert haben das der Förster eine halbe Stunde nach unserem Zusammentreffen im Wald an das von uns beschriebene Gewässer kam und tatsächlich nachgeschaut hat ob wir an dem Gewässer angeln ( Parteigenossen lasst Grüßen ).

Gruß FM
 
Ja lieber Henry Deine Version ist ja nicht schlecht,aber laut Auskunft des LAV-Brandenburg ist die Regelung die Du angeschnitten hast in Bearbeitung.Es ist genau diese Version von Thomsen,die der LAV uns mitgeteilt hat.nun mach was draus.
 
Um verschiedene Versionen richtig zu stellen,habe ich mit dem Geschäftsführer Sportfreund Distelkamp vom Landesverband Berlin persönlich über dieses Thema der Zufahrtswege gesprochen.Nach seiner Darstellung ist diesbezüglich überhaupt keine positive Klärung geregelt,da es immer noch bei Wäldern Unterschiede zwischen Privat-und Staatsforsten gibt.Was die Medien berichten ist nach seiner Meinung aus der Luft gegriffen.Was Parkplätze an DAV-Gewässern betreffen,wird er immer wieder
von gewissen Verbänden auf die Hinterlassenschaften der Angler hingewiesen,so das er in dieser Frage auch nicht weiter kommt.Es gibt allerdings einzelne Versuche den Anglern entgegen zu Kommen.Aber eine generelle Regelung gibt es noch nicht.
 
Es ist ein Thema was mehrfach mit unterschiedlichen Meinungen diskutiert wurde.Nun habe ich heut eine Antwort erhalten die von Bedeutung ist.
Laut Landesverband-Berlin Spfrd. Elping habe ich folgendes erhalten:Bitte an den für
das betreffende Gewässer zuständigen KV wenden und sich über bestehende Regelungen
informieren.Es gibt eine für "landeseigene" Forsten getroffene Vereinbarung , es ist aber
notwendig , nach zu fragen, ob dieses auch für den konkreten Fall zu trifft.
Ich denke damit einigen Sportfreunden geholfen zu haben.
 
Zufahrtsberechtigung für DAV - Gewässer

Hat sich da eine Lösung abgezeichnet ? Oder muß man sich an den für das Gewässer zuständigen KV wenden.? Wie schon am 19.07.2006 dargestellt. Kann ja sein das ich was verpasst habe. Vieleicht kann mir jemand helfen.:confused:
 
Hallo,
wir haben im Sommer eine Zufahrtsgenehmigung für ich glaube drei Jahre über den Verein bekommen. Da sind eine ganze Menge Gewässer dabei.
Nur sollte man doch vorher nachsehen ob es Sinn macht, da wenn man nicht in der Nähe wohnt oder dort zum Angeln hin möchte es rausgeschmissendes Geld ist!

Petri Andreas
 
Moin
Wie sieht es denn an Gewässern aus die sich auf einem bewirtschafteten Feld liegen. Da kenne ich einige. Bis jetzt mußten wir immer zu Fuß, ein paar 100m. Es soll ja nicht heißen das wir für den Weg zu faul währen, aber meinem Kumpel haben sie schon die Reifen zerstochen.

Gruß Zille
 
Moin
Wie sieht es denn an Gewässern aus die sich auf einem bewirtschafteten Feld liegen. Da kenne ich einige. Bis jetzt mußten wir immer zu Fuß, ein paar 100m. Es soll ja nicht heißen das wir für den Weg zu faul währen, aber meinem Kumpel haben sie schon die Reifen zerstochen.

Gruß Zille

Das mit den Reifen ist dann wohl dumm gelaufen aber du wirst keinen Bauern finden der es dir erlaubt über sein bewirtschaftetes Feld(zB. Mais ,Weizen) zu fahren weil einfach der finanziele Ausfall zu groß ist.(Pacht,Steuern,Saat)
 
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