Abgelaufener Schein... was tun?

Hallo !
Wow ist ja der Hammer . In Berlin sind das alle Fünf Jahre 27 Euro plus jedes Jahr 21 Euro für die Abgabe . Bei z.B. 50 Jahren sind das 10 mal 27 Euro + 50 mal 21 Euro das sind dann 1320 Euro . Werde gleich nächste Woche mal zum Fischreiamt fahren und fragen ob es so ein Schein auf Lebenszeit für 192 Euro auch bei uns gibt . Sind immerhin 1100 Euro die man spart . Dafür kann man sich dann andere Sachen kaufen .

MfG

Hab gerade im Netz gestöbert . In Berlin gibt es den Fischreischein A nur für fünf Jahre ausgestellt . Da kommt mir doch wieder das Thema mit den Fischreigesetzen hoch . Wie kann so ein fortschrittliches Land wie Deutschland noch kein einheitliches Fischereigesetz haben . Da sollten die Landesverbände mal drauf drängen das es einheitlich wird . Gleiches Recht für alle sag ich da nur . Denn mann könnte jetzt sagen das die Sportsfreunde , wo das mit dem Schein so ist wie in Berlin , für die Sportsfreunde , wo es den Schein auf Lebenszeit gibt , die Fischereiabgabe und andere Kosten also auch Besatzmaßnahmen mitbezahlen . Im Prinzip bezahlen wir in Berlin dafür das ihr in Bayern und Sachsen euren Hobby nachgehen könnt . Irgendwie ne dicke Schweinerei .

MfG
 
Im Prinzip bezahlen wir in Berlin dafür das ihr in Bayern und Sachsen euren Hobby nachgehen könnt .

Wie kommst du auf den Blödsinn!

Bayern hat den Bayerischen Fischereiverband, freie Gewässer gibts nicht, Vereine oder Privatleute besetzen mit dem Geld welches sie durch den Verkauf der Tages-,Wochen- und Jahreskarten und der Mitgliedsbeiträge erwirtschaften.

Du bezahlst deinem Bundesland den Besatz, aber nicht den Besatz eines anderen Bundeslandes!

Dies wäre nur mit einem bundeseinheitlichen Fischereigesetz und einem daraus resultierendem Besatzprogramm möglich!
Was wir beides nicht haben, da dies alles Bundesländersache ist!
 
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@Jack the Knife: genau so ist es. Wäre ja ein Ding, wenn man in einem Bundesland Abgaben abdrückt und das dann für besatz in einem völlig anderen Bundesland herhalten muss.

@jimminy32: Soweit ich weiß sind die Gesetze mittlerweile in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen relativ gleich... also auch die Regelung des Fischereischeins. Den dort gibt es diese lustige Chip-Karte auch. Soll genauso aussehen. Wahrscheinlich findet somit ein sehr schleichende Umgestaltung statt, vielleicht haben wir dann in 20 Jahren überall das gleiche gesetz^^.
 
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Denn mann könnte jetzt sagen das die Sportsfreunde , wo das mit dem Schein so ist wie in Berlin , für die Sportsfreunde , wo es den Schein auf Lebenszeit gibt , die Fischereiabgabe und andere Kosten also auch Besatzmaßnahmen mitbezahlen .

Im Prinzip bezahlen wir in Berlin dafür das ihr in Bayern und Sachsen euren Hobby nachgehen könnt . Irgendwie ne dicke Schweinerei .

MfG

Wenn man mit sehr viel Fantasie bedenkt, dass eine Plötze aus der Spree in die Elbe oder Donau abwandert, dann stimmt diese Theorie....

Dass eine bayrische Plötze in umgekehrte Richtung nach Berlin einwandert, wäre aber auch möglich. :fahnensch

(Dennoch beides eher unwahrscheinlich!)

Iss schon manchmal ein wenig kompliziert.... :spass
 
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Hallo !

Jupp , kann ich so bestätigen . Denn die Fischreiabgabemarke wird ( hier in Berlin ) in den Fischereischein geklebt und mit stempel versehen .
Nur das der Fischreischein für immer gilt , das ist nicht richtig . Denn der Fischreischein hat ein Ablaufdatum . Entweder gilt der ein Jahr oder fünf Jahre .
Nach ablauf muß man zum Fischreiamt mit dem Schein und Prüfungszeugnis und dann wird er für 27 Euro ( 5 Jahre ) verlängert . Mann kann ihn aber auch in einem guten Angelfachgeschäft
dem Inhaber mitgeben , wenn man keine Lust oder Zeit hat ein bis drei Stunden zu warten .

MfG
auch nicht ganz richtig,in der havelchaussee hängt alles aus. der fischereischein ist in berlin 5 jahre gültig und muß in der zeit 6 monate vor ablauf oder spätestens 6 monate nach ablauf um weitere 5 jahre verlängert werden,ein prüfungszeugnis ist dazu nicht mehr notwendig weil man den fischereischein vorlegt.ist diese frist 6 monate nach ablauf des fischereischeines überschritten muß man eine neue prüfung ablegen.angeln ist nach ablaufdatum verboten auch wenn man noch 6 monate zur verlängerung zeit hat. ist wie mit dem führerschein (sinnlose gesetze aber es gibt sie und man muß sich daran halten). wer den führerschein zum führen eines kfz freiwillig abgibt hat ihn endgültig verloren,sollten sich fahrtauglichkeitsgründe wieder einstellen bekommt man ihn nur nach erneut abgelegter prüfung wieder. also auch diesen nie wie oft im tv proklamiert freiwillig abgeben, sondern lieber in der schublade verwahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
auch nicht ganz richtig,in der havelchaussee hängt alles aus. der fischereischein ist in berlin 5 jahre gültig und muß in der zeit 6 monate vor ablauf oder spätestens 6 monate nach ablauf um weitere 5 jahre verlängert werden,ein prüfungszeugnis ist dazu nicht mehr notwendig weil man den fischereischein vorlegt.ist diese frist 6 monate nach ablauf des fischereischeines überschritten muß man eine neue prüfung ablegen.angeln ist nach ablaufdatum verboten auch wenn man noch 6 monate zur verlängerung zeit hat. ist wie mit dem führerschein (sinnlose gesetze aber es gibt sie und man muß sich daran halten). wer den führerschein zum führen eines kfz freiwillig abgibt hat ihn endgültig verloren,sollten sich fahrtauglichkeitsgründe wieder einstellen bekommt man ihn nur nach erneut abgelegter prüfung wieder. also auch diesen nie wie oft im tv proklamiert freiwillig abgeben, sondern lieber in der schublade verwahren.

Zeige mir mal wo das steht.:) Ich glaube da haste was ganz falsch verstanden.:angler:
 
hi pitti,
also das mit der verlängerung 6 monate vor bis 6 monate nach ablaufdatum stimmt für berlin. darüber sind wir uns einig.
das mit der neuablegung der prüfung wurde uns so erklärt als ich 2004 meinen fischereischein machte. ob oder wo das steht kann ich nicht sagen auch nicht ob diese aussage bestandskräftig ist, oder war weil sich schon wieder etwas geändert hat. also entschuldige ich mich mal falls mir hier ein fehler unterlaufen ist.:heulend:
 
also das mit der verlängerung 6 monate vor bis 6 monate nach ablaufdatum stimmt für berlin. darüber sind wir uns einig.

Ja sind wir.

das mit der neuablegung der prüfung wurde uns so erklärt als ich 2004 meinen fischereischein machte.

Kann ich mir nicht vorstellen das daß jemand so gesagt hat.!

weil sich schon wieder etwas geändert hat

geändert hat sich in diesen Punkt nichts.

Fakt ist, nach Ablauf des Fischereischeins hast Du 6 Monate Zeit diesen zu verlängern, nach diesen 6 Monaten, musst Du mit neuen Passbild, einen neuen beantragen. Was auch mehr kostet, als die Verlängerung um 5 Jahre.

Prüfungszeugnis und Fischereischein sind zwei ganz unterschiedliche Dokumente !!!!

Dein Prüfungszeugnis ist ein Leben lang gültig und das musst Du nie wieder neu machen.

Selbst bei Verlust, kannst Du Dir immer eine Abschrift beim Aussteller besorgen.

MfG Pitti
 
@pitti,
dann habe ich da wirklich etwas verwirbelt.das prüfungszeugnis ist gut verwahrt.ok,ich habe ja im beitrag vorher schon asche über mein haupt geschüttet.ich denke wir alle unterliegen mal kleinen fehlern aber nun weis ich es genau.
 
Hallo zusammen,
ich bin gaaanz neu im Thema und stehe ganz am Anfang meiner Petri Zukunft. Mache demnächst erst den Fischereischein und lese mich gerade hier durch das recht gut gestaltete Forum. Hin und wieder bin ich schon recht verwirrt wie sich die Geister scheiden. Die Sache mit der Gültigkeit des Fischereischeins und der Fischereiabgabe ist ja schon recht turbulent über die Bundesländer geregelt. Fakt ist jedoch, das jedes Bundesland eine klare Richtung verfolgt und danach handelt, die man sicherlich in jedem Bundesland für sich über die entsprechende Senat- oder Regierungseite nachschlagen kann. Hier in Berlin wäre das http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/fischerei/angelfischen/de/fischereischein.shtml
Und dort steht das der Fischereischein vorerst für 5 Jahre ausgestellt wird und 27€ kostet und einmalig für die Hälfte der Ausstellungsgebühr, also 13,50€ für weitere 5 Jahre verlängert werden kann. Danach ist dann eine Neues Stück Papier fällig und kostet wieder 27€. In den Schein werden die Fischereiabgabemarken für järhlich 21€ eingeklebt und der ist nach 10 Marken voll. So habe ich es gelesen. Die Velängerung ist zum Stichtag +/- 6 Monate möglich. Nach Versäumung bedeutet es Neuantrag des Fischereischeins unter Vorlage deines lebenslang gültigen Fischereiprüfungszeugnises. Hoffe ich habe das so auch richtig verstanden. Hier hänge ich mich also mal an Pitti´s Meinung an.
Was ich nicht so ganz verstehe, wenn man doch aktiv dabei ist und in diesem Prozedere voll drinsteckt, das ich angel und auch die Spielregeln erklärt bekam, wie kommt es dort zu so vielen verschiedenen Meinung? Mich als Frischling verwirrt das ungemein.

Petri und noch schöne Angeltage 2014
 
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